Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug

    Kaskogutachten

    Fahrzeugschäden fachgerecht aufnehmen und nachvollziehbar dokumentieren.

    Bei Kaskoschäden richtet sich das Vorgehen nach dem Versicherungsvertrag und den Versicherungsbedingungen. Vor der Beauftragung eines eigenen Gutachtens sollte das weitere Vorgehen mit dem Kaskoversicherer abgestimmt werden, da der Versicherer einen Sachverständigen beauftragen oder Vorgaben machen kann. Nach entsprechender Abstimmung erstellen wir eine nachvollziehbare Dokumentation des Fahrzeugschadens.

    Sachverständiger besichtigt einen Schaden an einem Fahrzeug
    Sorgfältig eingeordnet

    Wann kann ein Kaskogutachten sinnvoll sein?

    Selbst verursachter Unfallschaden

    Vandalismusschaden

    Sturm-, Hagel- oder sonstiger möglicherweise versicherter Fahrzeugschaden

    Umfangreichere Schäden am eigenen Fahrzeug

    Wenn eine detaillierte Schadenaufnahme und Dokumentation benötigt wird

    Bei Kaskoschäden richtet sich das Vorgehen nach dem Versicherungsvertrag und den Versicherungsbedingungen. Vor der Beauftragung eines eigenen Gutachtens sollte das weitere Vorgehen mit dem Kaskoversicherer abgestimmt werden, da der Versicherer einen Sachverständigen beauftragen oder Vorgaben machen kann.

    Den Schaden richtig zuordnen

    Haftpflichtschaden oder Kaskoschaden?

    Die Art des Schadens bestimmt, gegen wen sich die Regulierung richtet und welche Rahmenbedingungen zu beachten sind.

    Haftpflichtschaden

    • Schaden wurde durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht
    • Ansprüche richten sich grundsätzlich gegen den Unfallverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung
    • Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gelten andere rechtliche und versicherungsbezogene Rahmenbedingungen als bei einem Kaskoschaden

    Kaskoschaden

    • Schaden wird über die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert
    • Vertragliche Bedingungen und vereinbarte Leistungen sind maßgeblich
    • Vorgehen vor einem eigenen Gutachterauftrag mit dem Kaskoversicherer abstimmen

    Die Einordnung ersetzt keine rechtliche Beratung. Entscheidend sind der konkrete Schadenfall und die jeweiligen Vertragsbedingungen.

    Transparent abgestimmt

    So läuft die Schadenaufnahme ab

    Fahrzeughalter nimmt nach einem Schaden telefonisch Kontakt auf
    01

    Kontakt aufnehmen

    Schildern Sie uns den Schaden per Telefon, WhatsApp oder E-Mail und teilen Sie uns mit, über welche Versicherung die Regulierung erfolgen soll.

    Versicherungsunterlagen werden vor der Schadenaufnahme geprüft
    02

    Rahmenbedingungen klären

    Wir besprechen mit Ihnen, welche Unterlagen vorhanden sind. Vor einem eigenen Gutachterauftrag sollte das weitere Vorgehen mit dem Kaskoversicherer abgestimmt werden, da der Versicherer einen Sachverständigen beauftragen oder Vorgaben machen kann.

    Sachverständiger dokumentiert einen Schaden am Fahrzeug
    03

    Fahrzeug besichtigen

    Wir dokumentieren den Fahrzeugzustand und den feststellbaren Schaden fachgerecht und nachvollziehbar.

    Digital aufbereitete Dokumentation eines Fahrzeugschadens
    04

    Unterlagen erhalten

    Sie erhalten die vereinbarte Schadenbewertung beziehungsweise Dokumentation digital und übersichtlich aufbereitet.

    Sachlich und übersichtlich

    Was wird dokumentiert?

    Die Dokumentation wird auf den vereinbarten Auftrag und den feststellbaren Fahrzeugschaden abgestimmt.

    • Fahrzeugdaten
    • Schadenumfang
    • Fotodokumentation
    • Feststellbare beschädigte Bauteile
    • Voraussichtlicher Reparaturumfang
    • Erforderliche Bewertungsdaten je nach Auftrag
    • Nachvollziehbare digitale Dokumentation
    Gemeinsam einordnen

    Sie sind unsicher, ob Haftpflicht oder Kasko?

    Nach einem Schaden ist nicht immer sofort klar, welcher Weg der richtige ist. Kontaktieren Sie uns kostenlos und unverbindlich. Wir helfen Ihnen dabei, den Schaden zunächst einzuordnen und das weitere Vorgehen zu besprechen.

    Gut zu wissen

    FAQ zum Kaskogutachten

    Kurze Antworten zu Schadenaufnahme, Vertrag und Abstimmung mit der eigenen Versicherung.

    Persönlich für Sie da

    Kaskoschaden am Fahrzeug?

    Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten. Gemeinsam klären wir, welche Form der Schadenaufnahme für Ihren Fall sinnvoll ist.